Tätigkeitsprofil
Ich bin seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1989 als Strafverteidigerin tätig und vertrete Mandanten auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts einschließlich der Nebengebiete im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und im Gerichtsverfahren sowie im (verkehrs-)ordnungsrechtlichen Verfahren vor der Verwaltungsbehörde.
Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet für den Betroffenen in der Regel eine schwere Belastung, zumal wenn er mit einer Verhaftung, Durchsuchung oder Beschlagnahme verbunden ist:
In dieser Situation stehe ich als Ratgeberin zur Seite, nehme Rechte des Betroffenen wahr und bringe entlastende Umstände gegenüber Staatsanwaltschaften, Behörden und Gerichten zur Geltung. Hauptziel meiner Verteidigertätigkeit ist es, für den Betroffenen das Verfahrensergebnis durchzusetzen, das für ihn den geringstmöglichen Eingriff in seine persönliche und wirtschaftliche Lebenssituation bedeutet, z.B. durch Einstellung des Verfahrens, durch Vermeidung einer mündlichen Hauptverhandlung oder eines Fahrverbots oder durch Verschonung des Betroffenen von der Untersuchungshaft, sog. Haftverschonung. Die Möglichkeit, ein solches Ergebnis herbeizuführen, hängt dabei insbesondere vom Zeitpunkt der anwaltlichen Einwirkung auf das Verfahren ab:
Je früher die notwendige Verteidigertätigkeit eingeleitet wird, um so größer sind die Chancen, das bestmögliche Verfahrensergebnis durchzusetzen.
In besonderen Fällen erarbeite ich auch fachübergreifende Strategien und kooperiere zur Lösung eines Falles mit Beratern anderer Fachrichtungen, Fachinstitutionen und Behörden, z. B. bei führerscheinrechtlichen Fragen mit Verkehrspsychologen, Ärzten und Führerscheinstellen, bei steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen mit Steuerberatern und Wirtschaftsanwälten oder bei aufenthaltsrechtlichen Fragen mit Ausländerbehörden.
Ich habe regional und überregional zahlreiche Mandanten verteidigt: in schwierigen strafrechtlichen Großverfahren und in kleinen Verfahren der Alltagskriminalität. Insbesondere kenne ich auch die neueren Rechtsentwicklungen, z.B. auf dem Gebiet der Computer- und Internetkriminalität, und weiß, dass immer kompliziertere Rechtsvorschriften dazu führen, dass ein strafrechtlicher Vorwurf heute jeden treffen kann.
Vertraut sind mir auch die Sorgen inhaftierter Mandanten und die mit einer Verhaftung verbundenen sozialen und familiären Probleme. Die Einbindung von Angehörigen, Eltern, Ehe- und Lebenspartnern sowie sonstigen Vertrauenspersonen in die Haftsituation ist daher ein Umstand, dem ich bei meiner Tätigkeit stets besonderes Augenmerk verleihe.
In meiner Kanzlei wird neben englisch auch polnisch und russisch gesprochen.